Reha Antrag

Egal ob nach einem Unfall, nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund von chronischen Schmerzen, welche therapeutischen Maßnahmen medizinisch erforderlich sind und ob Sie eine Rehabilitation benötigen entscheidet im Regelfall Ihr behandelnder Arzt. Eine Reha wird von den Krankenkassen oder den gesetzlichen Rentenversicherungen häufig erst dann genehmigt, wenn die Krankenbehandlung mit herkömmlichen Mitteln nicht ausreicht.

Es gibt zwei Arten der Rehabilitation

1) Rehabilitation bei chronischen Beschwerden, das sogenannte Heilverfahren (HV)

Chronische Beschwerden liegen vor, wenn über längere Zeit Probleme bestehen. Zum Beispiel Rückenschmerzen, Bandscheibenprobleme,
Schulterbeschwerden, Arthrose.

Ablauf der Antragsstellung

Ø Schritt 1: Hausarzt oder Facharzt kontaktieren

Ø Schritt 2: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen – Wunschklinik angeben: Fachkliniken Sonnenhof Höchenschwand

Ø Schritt 3: Antrag einreichen

Ø Schritt 4: Rückmeldung vom Kostenträger über den Antrag

Ø Schritt 5: Kontaktaufnahme mit der Rehaklinik

Schritt 1:
Der Haus- oder Facharzt stellt mit Ihnen gemeinsam fest, ob eine Reha sinnvoll ist. Er begründet dann den Antrag mit den medizinischen Daten (Symptome, Beschwerden,…) und definiert mit Ihnen gemeinsam die Ziele, welche Sie sich durch die Reha erhoffen. Hierbei spielt natürlich auch ihre ganz persönliche Krankheitsgeschichte eine Rolle. Stellen Sie den Antrag ohne einen Arzt, so wird ein medizinischer Gutachter eingeschaltet.

Schritt 2:
Zuerst einmal brauchen Sie ein Antragsformular. Dies finden Sie bei allen Kostenträgern im Internet. Meistens hat Ihr Arzt dieses Formular schon bei sich in der Praxis. Dieses Formular muss genau ausgefüllt werden. Zusätzlich werden die Arztberichte, ggfs. auch Therapeutenberichte hinzugefügt. In diesem Antrag sollte bereits die Fachkliniken Sonnenhof als geeignetes und gewünschtes Haus angeführt werden.

Im Antrag muss die medizinische Notwendigkeit der Rehamaßnahme geschildert werden, diese liegt besonders dann vor, wenn:

  • eine Behinderung droht und diese durch den Aufenthalt abgewendet werden kann
  • eine Behinderung gelindert bzw. geheilt werden kann
  • einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes vorgebeugt werden kann
  • Beschwerden (insbes. Schmerzen) gelindert werden können
  • eine Pflegebedürftigkeit verhindert werden kann.

Achten Sie bei Ihrem Antrag darauf, dass der Arzt die Notwendigkeit der Reha ausführlich begründet. Die Details über den Krankheitsverlauf sollten sauber dokumentiert sein. Wenn das der Fall ist, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Antrag genehmigt wird. Selbstverständlich können auch mehrere dieser Punkte angeführt werden.

Schritt 3:
Haben Sie alle Unterlagen beisammen, so müssen diese nur noch an den für Sie zuständigen Kostenträger gesendet werden. Sind Sie beispielsweise erwerbstätig, so senden Sie den Antrag an Ihren Rentenversicherungsträger. Das kann die DRV Baden-Württemberg sein oder auch die DRV Bund. Keine Sorge: sollten Sie an eine falsche Stelle gesendet haben, so ist der falsche Kostenträger verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.

Schritt 4:
Der Kostenträger wird über Ihren Antrag spätestens nach 3 Wochen entscheiden und dann erhalten Sie Post. Entweder wurde die Reha wie beantragt bewilligt – dann ist alles gut und Sie können den nächsten Schritt in Angriff nehmen. Es kann aber auch sein, dass die Reha abgelehnt wurde. Dann sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen – oftmals wird ein zunächst abgelehnter Antrag mit einer guten Begründung bei einem Widerspruch dann doch noch genehmigt.  Falls der Kostenträger Ihnen eine Einrichtung vorschlägt, die nicht Ihren Wünschen entspricht, so können Sie mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen und sich auf das SGB IX §9 berufen. Bestehen Sie bei Schwierigkeiten auf Ihrem Wunsch- und Wahlrecht.

Schritt 5:
Haben sie eine Zusage des Kostenträgers, nehmen Sie mit uns gleich Kontakt auf, so können wir Ihnen zeitnah Ihren Anreisetermin zusenden. Tel: 07672/489-406 Vergessen Sie nicht, Ihren Arzt und Ihren Arbeitgeber zu informieren!

2) Rehabilitation im Anschluss an einen Klinikaufenthalt, die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung erfolgt in aller Regel direkt nach einem stationären Krankenhausaufenthalt wie zum Beispiel nach einer Operation eines neuen Hüftgelenks, eines neuen Kniegelenk, nach einer Wirbelsäulen- oder Bandscheibenoperation. Manchmal jedoch geht der Patient zuerst nach Hause und von dort aus in die Reha. Es dürfen bis zu zwei Wochen zwischen Krankenhausaufenthalt und Beginn der Reha liegen.

Ablauf der Antragstellung

Ø  Der behandelnde Arzt im Krankenhaus stellt fest, dass eine Reha sinnvoll wäre. Sie können ihn auch direkt darauf ansprechen.

Ø  Der Antrag wird nach dem „Okay“ des Arztes über den Sozialdienst des Krankenhauses gemeinsam mit Ihnen gestellt. In diesem Antrag sollte bereits die Fachkliniken Sonnenhof als geeignetes und gewünschtes Haus angeführt werden.

Ø  Wenn Sie die Fachkliniken Sonnenhof Höchenschwand gewählt haben, kümmern wir uns gemeinsam mit dem Sozialdienst des Krankenhauses um alles weitere, so auch um die Verlegung aus dem Krankenhaus in unsere Rehaklinik.

Wer ist für mich zuständig?

Welche Behörde für Sie zuständig ist, ergibt sich aus dem Grund Ihrer Erkrankung. Die Rentenversicherung ist vorrangig dann zuständig, wenn es um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit geht. Die Krankenkasse wenn es darum geht, einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder eine Behinderung droht. Sollten Sie den Antrag dennoch an den falschen Kostenträger geschickt haben, ist dieser gesetzlich verpflichtet den Antrag weiterzuleiten.

Antragsformulare erhalten Sie unter www.reha-servicestellen.de.

Reha zur Prävention

Gesetzlich Versicherte haben auch Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen (Prävention) wenn Sie noch nicht krank sind, aber in absehbarer Zeit Gefahr laufen es zu werden. Dies trifft auch zu, wenn Pflegebedürftigkeit droht.

Wunsch und Wahlrecht

Damit Sie Ihre Rehamaßnahme auch in den Fachkliniken Sonnenhof durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Wahlrecht geben:

Wunschklinik auswählen

Es ist wichtig, dass Sie sich schon vor der Beantragung Ihrer Reha bei Ihrem Arzt, dem Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.

Antragstellung

Sobald Sie sich für eine Wunschklinik entschieden haben, ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung von Name und Ort Ihrer Wunscheinrichtung. Nach § 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht haben Sie das Recht, sich eine Klinik Ihrer Wahl auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
  • 8 SGB IX: „(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“
Das heißt im Klartext, dass der Kostenträger auch Ihre Wünsche zu berücksichtigen hat. Tragen Sie der Kasse vor, dass Sie den Wunsch haben, in die Fachkliniken Sonnenhof in Höchenschwand zu kommen, da Sie:
  • evtl. schon einmal da waren und gute Erfolge erzielt haben
  • Ihr Arzt der Überzeugung ist, damit die beste Wahl getroffen zu haben
  • in dieser Einrichtung voraussichtlich die für Sie besten Erfolge erzielen können.

Antrag abgelehnt?

Der Rehabilitationsträger muss seine Entscheidung schriftlich begründen. Grundsätzlich sollten Sie diese Begründung hinterfragen. Wenn die Begründung nicht gerechtfertigt ist, können und sollten Sie Widerspruch einlegen.

Das Widerspruchsschreiben sollte beinhalten:

  • Name, Anschrift, Versicherungsnummer
  • Aktenzeichen und Datum der Ablehnung
  • Ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs
  • Alle vorliegenden ärztlichen Befunde
  • Eigenhändige Unterschrift
Machen Sie in diesem Schreiben klar, dass Sie in der von Ihnen gewählten Klinik einen optimalen Therapie-Erfolg erzielen können, da das Leistungsspektrum passgenau zu Ihren Indikationen passt. Falls die Kasse immer noch nicht zustimmen sollte, so wenden Sie sich bitte an unsere Disposition (07672 / 489 – 406), die dann versuchen wird, Ihnen weiterzuhelfen. Hier finden Sie einen Vorschlag für ein Widerspruchsschreiben.

Vom Aufnahmegespräch bis zur Aufnahme

Terminierung des Aufenthaltes

AHB  AR Termine Nach einem Krankenhausaufenthalt in eine Rehaklinik zur Rehabilitation nennt man Anschlussheilbehandlung oder -rehabilitation. In der Regel hat bereits der Sozialdienst des Krankenhauses, Ihre Rentenversicherung oder Krankenkasse mit uns Kontakt aufgenommen und bereits einen Aufnahmetermin mit uns vereinbart. Für eine AHB sollten Sie so schnell wie möglich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu uns kommen. Sobald ein Termin mit uns vereinbart wurde, bekommen Sie von uns ein Einladungsschreiben an Ihre Heimatadresse zugesandt. Zur Bestätigung des Termins sollten Sie das Anmeldeformular so schnell wie möglich an uns zurücksenden.

Termin für Reha

In der Regel erhalten wir zur gleichen Zeit eine Information Ihrer Rentenversicherung (RV) oder Ihrer Krankenkasse, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde. Wir machen Ihnen dann einen schriftlichen Vorschlag zu einem Aufnahmetermin. Ihr Antwortschreiben sollten Sie dann als Bestätigung des Termins umgehend zurückschicken. Grundsätzlich haben Sie nach Erhalt des Bescheides durch die RV und die KK 6 Monate Zeit die Rehabilitation anzutreten. In manchen Fällen werden Vorgaben darüber gemacht, innerhalb welcher Zeit Sie die Reha anzutreten haben, an die wir uns halten müssen.

Termin verschieben

Es kommt immer mal wieder vor, dass Sie Ihren Aufnahmetermin nicht einhalten können. In diesen Fällen sollten Sie uns schnellstens telefonisch informieren, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können. Außerdem können wir dann das Zimmer auch gleich an jemanden vergeben, der dringend auf eine Aufnahme wartet. Verschiebung von AHB Terminen: Der Termin, den wir Ihnen hier mitgeteilt haben ist mit den Kostenträgern so abgesprochen und der frühestmögliche Termin. Die Möglichkeit diesen zu ändern ist begrenzt. Eine AHB soll grundsätzlich so schnell wie möglich nach dem Krankenhausaufenthalt starten. Aus diesem Grund sind Verschiebungen nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie länger verschieben müssen, kann es sein, dass Ihr AHB-Anspruch verfällt und Sie einen neuen Antrag bzw. eine alternative Maßnahme beantragen müssen. Verschiebung von Reha-Terminen: Eine medizinische Rehabilitation, welche bewilligt wurde, hat in der Regel eine Gültigkeit von 6 Monaten. Sollten Sie einen Termin, den wir mit Ihnen vereinbart haben nicht innerhalb von 6 Monaten antreten können, sollten Sie eine Verlängerung der Gültigkeit des Antrags erwirken und Ihre Gründe mitteilen. Erst wenn dieser genehmigt wurde, können wir Ihnen einen neuen Termin innerhalb der Frist mitteilen. Ausnahmen: Die 6 Monate Frist gilt nicht, wenn Ihnen der Kostenträger andere Vorgaben dazu macht. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie längere Ausfallzeiten durch Krankheit haben. Eine Ausnahmegenehmigung durch die Kostenträger vorausgesetzt, können wir über diese Vorgaben hinaus verschieben.

Anreisezeit

An Ihrem Aufnahmetag sollte Ihre Aufnahmeuntersuchung stattfinden. Damit das klappt ist es wichtig, dass Sie bis 11:00 Uhr bei uns in der Klinik sind. Außerdem bekommen Sie am ersten Tag weitere wichtige Informationen rund um ihren Aufenthalt. Dokumente – Medikamente Mit unserem Anschreiben haben wir Ihnen einen medizinischen Fragebogen zugesandt. Bestenfalls haben Sie diesen bereits ausgefüllt und uns per Post zugesendet. Falls nicht, vergessen Sie nicht, den medizinischen Fragebogen mitzubringen. Denken Sie auch an die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Wir selbst benötigen diese zwar nicht, aber sollten Sie während des Aufenthaltes zu einem anderen Arzt müssen (Zahnarzt ist hier ein häufiges Beispiel), dann benötigen Sie die Chipkarte. Vergessen Sie auch nicht Ihren Personalausweis und falls vorhanden Ihren Röntgenausweis oder Marcumarausweis. Arztbriefe und Befunde, die Auskunft über Ihre Erkrankung geben, bringen Sie bitte mit, damit sich Ihr Arzt in der Klinik einen besseren Überblick über Ihre Erkrankung verschaffen kann.

Während Ihrer Zeit bei uns in der Rehabilitationsklinik ist es unser Ziel, sicherzustellen, dass alle notwendigen Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer spezifischen orthopädischen Erkrankung durchgeführt werden. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Bitte beachten Sie, dass wir nur für die Medikamente zuständig sind, die direkt mit Ihrer orthopädischen Behandlung hier in der Rehaklinik zusammenhängen.

Medikamente, die nicht im direkten Zusammenhang mit Ihrer aktuellen Erkrankung stehen, müssen weiterhin von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet werden

Zum Beispiel: Wenn Sie aufgrund einer Hüftoperation zur Rehabilitation hier sind, werden wir Ihnen Medikamente gegen Thrombose und Schmerzen geben. Medikamente für andere Erkrankungen wie Bluthochdruck, Rheuma, Diabetes oder Asthma müssen jedoch von Ihrem Hausarzt für die Dauer Ihres Aufenthaltes hier verordnet werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, entsprechende Medikamente für Ihren Aufenthalt direkt mitzubringen. Sie können bei Bedarf Ihren Hausarzt darüber informieren, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in den Verordnungsforen 4 und 8 darauf hingewiesen hat, dass die pauschalen Vergütungssätze der Rehabilitationskliniken lediglich die Medikamente abdecken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme stehen.

Wenn Ihr Arzt weitere Fragen hat, kann er sich gerne an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Wir stehen Ihnen natürlich auch jederzeit zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu klären.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Kofferpacken Da Sie ca. 3 Wochen bei uns sein werden, können Sie Ihren Koffer packen als wenn Sie in den Urlaub fahren. Aktive Anwendungen wie z. B. Ergometertraining, Gymnastik, Nordic-Walking, Gerätetraining erfordern Sportbekleidung inkl. Turnschuhen und auch an festes Schuhwerk. Denn wir wollen Ihre Leistungsfähigkeit bei Ihrem Aufenthalt bei uns steigern. Die Anwendungen stimmen wir selbstverständlich auf Ihr persönliches Können ab. Ein zusätzliches Badehandtuch, einen Wecker und einen Haartrockner bringen viele Ihrer Mitpatienten mit. Gerne erinnern wir hier daran Toilettenartikel wie Seife, Duschgel usw. nicht zu vergessen. Denken Sie bitte auch an Badebekleidung, denn sofern Ihr Arzt nichts dagegen hat, können Sie hier auch an Wassergymnastik teilnehmen oder einfach schwimmen gehen. Heimfahrten und Beurlaubungen Familienheimfahrten werden während des Aufenthaltes nicht gestattet. Eine Beurlaubung während des Aufenthaltes kann gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen nur in zwingenden Fällen erfolgen und unterliegt einer Genehmigungspflicht durch den ärztlichen Leiter. Sie dürfen natürlich außerhalb Ihrer Anwendungen Spaziergänge oder Ausflüge in die Umgebung machen. Allerdings gilt in jedem Fall: Sie müssen spätestens abends um 21 Uhr wieder in der Klinik sein. Sie dürfen nicht über Nacht von der Klinik fortbleiben. Parken Die Klinik verfügt über Tiefgaragenparkplätze. Hierfür erheben wir eine tägliche Gebühr von 3,- € /Tag. Vorreservierungen sind nicht möglich! Im Ort gibt es verschiedene Parkmöglichkeiten. Hier erhalten Sie Informationen an der Rezeption. Für alle Fragen vor der Aufnahme erreichen Sie uns täglich von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 07672 – 489 0

Reha abgelehnt?

Legen Sie Widerspruch ein!

Einen abgelehnten Antrag können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arzt, vielleicht finden sich noch weitere aussagekräftige Begründungen für die Notwendigkeit einer Reha. Gibt es noch weitere Unterlagen, die Ihnen helfen können? Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Diese sind darauf spezialisiert und wissen, wie Sie am besten zu Ihrer Reha kommen.

Das Widerspruchsschreiben sollte beinhalten:

  • Name, Anschrift, Versicherungsnummer
  • Aktenzeichen und Datum der Ablehnung
  • Ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs
  • Alle vorliegenden ärztlichen Befunde
  • Eigenhändige Unterschrift
Sollten Sie, um die Frist zu wahren, das Widerspruchsschreiben vorerst ohne Begründung einreichen, dann machen Sie noch einen Vermerk dazu, dass die Begründung des Widerspruchs nachträglich erfolgt. Die Begründung muss dann ebenfalls mit einer Frist von 4 Wochen eingereicht werden. Das Schreiben erfolgt auf dem Postweg, am besten per Einschreiben. Mit Bearbeitung des Widerspruchs prüft die Krankenkasse Ihr Anliegen erneut. Wie lange die Überprüfung dauert, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel können Sie mit 4-10 Wochen rechnen. Oft hören wir, dass nur nach Aktenlage entschieden wurde. Verständlicherweise können Krankenkassenmitarbeiter nicht alle Krankheitsbilder kennen, jedoch hören wir oft, dass eine persönliche Vorstellung beim MDK Erstaunliches bewirkt hat. Versuchen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine entsprechende persönliche Vorstellung zu erreichen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, klagen Sie besser nicht. Das kann ansonsten Jahre gehen. Stellen Sie einen neuen Antrag.
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