Wunsch und Wahlrecht
Damit Sie Ihre Rehamaßnahme auch in den Fachkliniken Sonnenhof durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Wahlrecht geben:
Jeder Mensch hat das Recht, sich seine Rehaklinik frei
auszuwählen. Dies ist sogar gesetzlich festgelegt (§8 SGB IX). Der Kostenträger
hat Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Wunschklinik auswählen
Es ist wichtig, dass Sie sich schon vor der Beantragung Ihrer Reha bei Ihrem Arzt, dem Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.
Antragstellung
Sobald Sie sich für eine Wunschklinik entschieden haben, ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung von Name und Ort Ihrer Wunscheinrichtung. Nach § 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht haben Sie das Recht, sich eine Klinik Ihrer Wahl auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
Wunschklinik abgelehnt?
Der Rehabilitationsträger muss seine Entscheidung schriftlich begründen. Grundsätzlich sollten Sie diese Begründung hinterfragen. Wenn die Begründung nicht gerechtfertigt ist, können und sollten Sie Widerspruch einlegen.
Wie Sie in diesem Fall verfahren, erfahren Sie hier.
