Wunsch und Wahlrecht
Damit Sie Ihre Rehamaßnahme auch in den Fachkliniken Sonnenhof durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Wahlrecht geben:
Wunschklinik auswählen
Es ist wichtig, dass Sie sich schon vor der Beantragung Ihrer Reha bei Ihrem Arzt, dem Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.
Antragstellung
Sobald Sie sich für eine Wunschklinik entschieden haben, ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung von Name und Ort Ihrer Wunscheinrichtung. Nach § 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht haben Sie das Recht, sich eine Klinik Ihrer Wahl auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
- 8 SGB IX: „(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“
Das heißt im Klartext, dass der Kostenträger auch Ihre Wünsche zu berücksichtigen hat. Tragen Sie der Kasse vor, dass Sie den Wunsch haben, in die Fachkliniken Sonnenhof in Höchenschwand zu kommen, da Sie:
- evtl. schon einmal da waren und gute Erfolge erzielt haben
- Ihr Arzt der Überzeugung ist, damit die beste Wahl getroffen zu haben
- in dieser Einrichtung voraussichtlich die für Sie besten Erfolge erzielen können.
Antrag abgelehnt?
Der Rehabilitationsträger muss seine Entscheidung schriftlich begründen. Grundsätzlich sollten Sie diese Begründung hinterfragen. Wenn die Begründung nicht gerechtfertigt ist, können und sollten Sie Widerspruch einlegen.
Das Widerspruchsschreiben sollte beinhalten:
- Name, Anschrift, Versicherungsnummer
- Aktenzeichen und Datum der Ablehnung
- Ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs
- Alle vorliegenden ärztlichen Befunde
- Eigenhändige Unterschrift
Machen Sie in diesem Schreiben klar, dass Sie in der von Ihnen gewählten Klinik einen optimalen Therapie-Erfolg erzielen können, da das Leistungsspektrum passgenau zu Ihren Indikationen passt.
Falls die Kasse immer noch nicht zustimmen sollte, so wenden Sie sich bitte an unsere Disposition (07672 / 489 – 406), die dann versuchen wird, Ihnen weiterzuhelfen.
Hier finden Sie einen Vorschlag für ein Widerspruchsschreiben.