Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung

Die Fachkliniken Sonnenhof sind nach § 30 GewO eine privat konzessionierte Krankenanstalt. Mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein vertragliches Leistungsangebot nach § 111 SGB V.

Die Klinik ist als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung von allen Sozialversicherungsträgern anerkannt.

Wahlleistungen – was ist das?

Wahlleistungen sind zusätzliche Leistungen in unserer Klinik, die jeder Patient in Anspruch nehmen kann, sei es über eine Privatversicherung, eine private Zusatzversicherung oder als Selbstzahler.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel hat jeder Privat-,  Zusatzversicherte oder Selbstzahler die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Abhängig von Ihrem Versicherungstarif, übernimmt ggf. Ihre Versicherung die ärztlichen und/oder nichtärztlichen Wahlleistungen ganz oder teilweise.

Die Arztkosten werden nach GOÄ, die physiotherapeutischen Leistungen nach dem aktuell gültigen Preisverzeichnis und die Medikamente nach der aktuell gültigen Roten Liste in Rechnung gestellt

Bitte klären Sie den Umfang der Erstattung mit Ihrer Krankenkasse/-versicherung bzw. der zuständigen Beihilfestelle vor Beginn einer stationären Behandlung ab.

Privatpatienten

Bitte teilen Sie uns vor Antritt einer stationären Behandlung mit, welche Art der Abrechnung Sie wünschen.

Beihilfeberechtigte Personen

Je nach Art der Erkrankung sind die Aufwendungen für die Heilbehandlungen in der Klinik beihilfefähig im Sinne der §§ 4 und 6 der Beihilfeverordnung des öffentlichen Dienstes.

Krankenkassenpatienten

Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen kommen als Kostenträger einer Heilbehandlungsmaßnahme gemäß §23/4 oder 40/2 SGB V in Frage. Es bestehen Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Kassen gemäß § 111 SGB V. Entsprechende Einweisungen durch Ihren behandelnden Arzt legen Sie bitte Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vor.

Aufnahmebedingungen

Durch die Buchung erklärt/erklären der Patient und/oder seine unterhaltspflichtigen Angehörigen, dass diese Bedingungen als verbindlich anerkannt sind.

Unsere Patienten haften für die Forderungen der Klinik allein. Die Möglichkeit von Kostenbeteiligungen durch gesetzliche oder private Krankenkassen sollte daher vor Antritt der Behandlung geklärt sein.

 

Grundsätzlich ist sowohl bei Buchung über den Pauschalen Pflegesatz als auch über den Grundpflegesatz mit Einzelabrechnung eine Vorauszahlung zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlung setzt sich aus der Multiplikation der Anzahl der geplanten Aufenthaltstage mit dem jeweils gültigen Pflegesatz zusammen.

Die Vorauszahlung muss vorab (Vorlage des Zahlungsnachweises bei Anreise) oder direkt nach der Anreise in bar, mit EC- oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) beglichen werden.

Etwaige zusätzliche Leistungen werden nach der Entlassung abgerechnet und zugesandt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung per Überweisung auszugleichen.

Die im Behandlungsvertrag gewählte Form der Leistungsabrechnung ist bindend. Eine rückwirkende Umstellung der Rechnungslegung ist nicht möglich.

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Fachkliniken Sonnenhof und den Patienten/Begleitpersonen unterliegen deutschem Recht.
Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen.

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