Auszeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf
für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf – damit Ihre Angehörigen mal entspannen können!
Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Auch Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Aber auch ein notwendiger Reha- oder Krankenhausaufenthalt stellt die Pflegeperson vor genau dieselbe Herausforderung: Für die Dauer dieser Zeit muss die zu pflegende Person gut versorgt sein.
Das Haus Alpenhof bietet genau hierfür eine Möglichkeit.
In interdisziplinärer Zusammenarbeit wurde ein Konzept für eine Auszeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf entwickelt. Wir möchten diesen Personen ein Heim auf Zeit bieten, um aus dem üblichen Trott herauszukommen und sich dabei sicher und geborgen fühlen zu können. Unser Haus ist für diesen Aufenthalt perfekt gelegen, sowohl in Bezug auf klimatische Bedingungen als auch bezüglich der Umgebung.
Wir planen mit Ihnen Ihr Wohlbefinden!
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Um die Kosten für den Aufenthalt im Haus Alpenhof für die zu betreuende Person möglichst gering zu halten, empfehlen wir, die Gelder der Verhinderungspflege heranzuziehen. Sollten diese nicht oder nur begrenzt zur Verfügung stehen, besteht unser Angebot auf „Auszeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf“ natürlich trotzdem in dieser Form.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in §39 geregelt. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“ (1)
Damit die Verhinderungspflegegelder ausgezahlt werden, gibt es bestimmte Voraussetzungen – sowohl für den pflegebedürftigen Versicherten als auch für die Pflegeperson.
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Das bedeutet, auch bei höheren Pflegegraden gibt es Leistungen der Pflegekasse, nicht jedoch bei Pflegegrad.
- Die Pflege muss seit mindestens 6 Monaten stattfinden (inkl. Pflegegeldauszahlungen), vorher ist aktuell keine Verhinderungspflege möglich.
Um die Gelder der Verhinderungspflege zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Zusätzlich zu den Geldern der Verhinderungspflege kann ein Teil des Kurzzeitpflegegeldes mit in die Verhinderungspflege übertragen werden.
Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung.
Unser Haus berechnet pro Tag einen Grundbetrag für Betreuung, den Sie bei der Pflegekasse zurückbekommen können. Sie bezahlen dabei nur einen geringen Betrag für Unterkunft und Verpflegung. Bei Abreise werden alle offenen Posten bezahlt. Die Pflegekosten werden im Anschluss vom Gast bei der Pflegeversicherung eingereicht.
Sollten die Gelder der Pflegekasse für den Gesamtbetrag nicht ausreichen, müssen Sie entweder einen kürzeren Aufenthalt bei uns einplanen oder für diese Kosten selbst aufkommen. Wir rechnen nicht mit der Pflegekasse ab.
Weitere Kosten können hinzukommen, wenn zusätzliche Anwendungen oder Aktivitäten gebucht werden.
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an fitte, selbstständige Menschen, welche nur etwas Unterstützungsbedarf benötigen oder jemanden brauchen, der einmal am Tag nach ihnen sieht, gerne auch an Personen zusammen mit dem pflegenden Angehörigen.
Es können nur Personen bis maximal Pflegegrad 3 bei uns aufgenommen werden.
Bevor ein Aufnahmevertrag zustande kommt, klärt eine Mitarbeiterin des Hauses die Aufnahmekriterien in einem Telefonat mit Ihnen ab.
Die Zimmer im Bauteil Alpenhof, in denen Sie untergebracht werden, sind barrierearm bis komplett barrierefrei.
Ausstattung der Zimmer sowie Versorgungsstrukturen
Bei uns erhält jeder Gast ein Einzelzimmer mit Telefon, Fernseher und Safe. Je nach Gesundheitsbild stehen unterschiedliche Zimmerkategorien zur Verfügung.
Alle Zimmer verfügen über einen eigenen Balkon und sind mit einem Pflegebett (bis 150 kg Körpergewicht), einem Nachttisch, einem Schrank, einem Tisch und einem Stuhl oder Sessel ausgestattet. Ferner verfügen sie über ein Duschbad mit Badhocker, eine Rufanlage sowie einem Fernseher und einem Telefon.
Hilfsmittel wie Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl und ähnliches können bei Bedarf und nach Absprache zur Verfügung gestellt werden.
Möchten Sie eine Begleitperson mitbringen, so können Sie (je nach Verfügbarkeit) ein Doppelzimmer beziehen.
Haben Sie einen Hund, den Sie nicht alleine lassen möchten, so können Sie ihn mitbringen. Wir haben (je nach Verfügbarkeit) spezielle Zimmer für Sie und Ihren Vierbeiner. Bitte sprechen Sie diese Wünsche unbedingt vor Aufnahme an, damit wir vorab die Verfügbarkeit prüfen und Ihnen das richtige Zimmer reservieren können.
Die Reinigung der Zimmer erfolgt regelmäßig, so dass sich Sie sich nicht darum zu kümmern brauchen. Ebenso werden Handtücher zur Verfügung gestellt, die regelmäßig ausgetauscht werden. Sollte etwas zu reparieren sein, so kümmert sich unser Hausmeisterservice zuverlässig und zügig darum.
Das gesamte Haus ist darauf ausgerichtet, Menschen mit Unterstützungsbedarf aufzunehmen. Alle Räume können grundsätzlich über ebenerdige Zugänge und automatische Türen, sowie Aufzüge erreicht werden, so auch der Speisesaal. Unsere Gäste erhalten Frühstück, Mittagessen und Abendessen im Speisesaal. Genießen Sie die Vielfalt am Buffet – morgens und abends! Mittags wählen Sie aus zwei köstlichen Menüs.
Bei ärztliche begründeten Nahrungsmittelunverträglichkeiten informieren Sie uns bitte vorab für eine individuelle Verpflegung.
Die gesamte Einrichtung des Sonnenhofes ist für unsere Gäste nutzbar (Bibliothek, Schwimmbad etc.). WLAN ist in öffentlichen Bereichen kostenlos verfügbar.
Waschmaschine und ein Trockner stehen 24 Stunden gegen Gebühr zur Verfügung. Tiefgaragenstellplätze im Haus stehen gegen Gebühr, Parkplätze im Freien stehen kostenlos zur Verfügung.
Pflegerische Unterstützung
Unsere Präsenzkräfte sind tagsüber anwesend und unterstützen mit pflegerischen Tätigkeiten.
Wird pflegerische Unterstützung benötigt, so muss dies im Vorfeld besprochen und angemeldet werden (Checkliste).
Ebenso muss eine medizinische Versorgung (wie beispielsweise Medikamentengabe) angemeldet werden. Die benötigten Medikamente samt Medikamentenplan werden von den Gästen mitgebracht.
Folgende pflegerische Unterstützung kann von uns geleistet werden:
• Unterstützung bei der Körperpflege (z.B. Füße abtrocknen)
• Unterstützung bei der Haarpflege
• Unterstützung bei der Zahnpflege
• Unterstützung beim An- und Ausziehen (z.B. Socken anziehen)
• Hilfe beim Medikamentenrichten
• Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
• Durchführung von Injektionen
• Blutdruckkontrolle
Wir bieten im Haus eine fachgerechte Fußpflege an, welche individuell bei Bedarf angefragt wird. Die dadurch entstehenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Es werden verschiedene Betreuungsangebote (teilweise kostenlos, teilweise mit Zusatzkosten) durchgeführt, an denen die Gäste teilnehmen können. Dies reicht von Bewegungsgruppen über gemeinsame Spaziergänge bis hin zu Bastelabenden oder Spielenachmittagen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Rezept für Physiotherapie, Massage, Psychologisches Gespräch, Ernährungsberatung etc. mitzubringen und in unserem Therapiezentrum einzulösen. Sollte dies der Wunsch sein, so muss es im Vorfeld mitgeteilt werden, um entsprechende Termine (sofern verfügbar) vorausplanen zu können.
In unserem Therapiezentrum bieten wir auch viele Anwendungen an, welche über ein Kassenrezept oder gegen entsprechende Gebühr nutzbar sind.
Auszeit zu zweit
Wie eingangs erwähnt, besteht die Möglichkeit, dass eine Person unseren Gast während des Aufenthaltes bei uns begleitet. Dies soll gerade für ältere Ehepaare eine Option sein, gemeinsam Urlaub zu machen. Bei der zu pflegenden Person können die Kosten über die Verhinderungspflege von der Pflegekasse erstattet werden. Lediglich die Kosten für den pflegenden Angehörigen, der mitkommt, müssen somit selbst getragen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit für den pflegenden Angehörigen, bei uns eine Reha zu machen. Diese muss im Vorfeld über den Hausarzt beantragt und vom Kostenträger genehmigt werden. Liegt eine Bestätigung vor, so werden die Kosten für den pflegenden Angehörigen vom entsprechenden Kostenträger übernommen.
Da unser Haus über mehrere barrierefreie Doppelzimmer verfügt, können beide Personen gemeinsam untergebracht werden (je nach Verfügbarkeit). Ebenso besteht natürlich die Möglichkeit, den Aufenthalt in zwei getrennten Zimmern durchzuführen.
Grundsätzlich stehen natürlich auch dem Partner oder/und Pflegenden Angehörigen alle Anwendungsangebote zur Verfügung. Natürlich können auch weitere Anwendungen hinzugebucht oder es können wie oben beschrieben Rezepte mitgebracht werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Unseren Flyer finden Sie hier.
Für weitere Informationen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.