Verhinderungspflege

für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf – damit Ihre Angehörigen mal entspannen können!

Sie sind pflegebedürftig und haben mindestens einen Pflegegrad 2? Ihre Angehörigen kümmern sich um Sie und es wäre ein Herzenswunsch für Sie, dass Ihre Angehörigen einmal Zeit bekommen würden, um Kraft zu tanken und auf ganz andere Gedanken zu kommen?

Genau diese Möglichkeit bieten wir mit der weitgehend über die Pflegekasse finanzierten „Verhinderungspflege“ in unserer Reha-Klinik an. Ihre Angehörigen nehmen sich ganz beruhigt eine Auszeit von der pflegerischen Verantwortung und Sie kommen in dieser Zeit zu uns.

Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Auch Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Aber auch ein notwendiger Reha- oder Krankenhausaufenthalt stellt die Pflegeperson vor genau dieselbe Herausforderung: Für die Dauer dieser Zeit muss die zu pflegende Person gut versorgt sein.

Die Fachkliniken Sonnenhof in Höchenschwand bietet genau hierfür eine Möglichkeit.

Für wen ist das geeignet?

Die Verhinderungspflege im Sonnenhof richtet sich an Personen mit Pflegegrad 2 oder 3, welche grundsätzlich relativ fit und selbständig sind.  Bevor ein Aufnahmevertrag zustande kommt, klärt eine Mitarbeiterin des Hauses die Aufnahmekriterien in einem Telefonat mit Ihnen ab.

Während Ihres Aufenthaltes bei uns werden Sie von unserem qualifizierten und einfühlsamen Pflegepersonal betreut und falls nötig, steht auch ärztliche Unterstützung jederzeit bereit. Durch die räumliche Veränderung und den neuen Eindrücken sowie der Möglichkeit, an gemeinschaftlichen Aktionen in der Klinik teilzunehmen, wird auch Ihr Aufenthalt bei uns zu einem Urlaub und trägt so zu einer Stärkung der Gesundheit bei.

Was kostet das?

Unser Haus splittet den zu zahlenden Betrag auf. Zum einen müssen Übernachtung und Verpflegung gezahlt werden.
Außerdem wird ein Grundbetrag für Pflege und Betreuung fällig. Diesen Betrag können Sie auf Antrag von der Pflegekasse zurückbekommen.
Weitere Kosten können hinzukommen, wenn zusätzliche Anwendungen oder Aktivitäten gebucht werden.

Nach Anmeldung wird ein Teil der Kosten fällig, bei Abreise werden alle restlichen Posten von Ihnen bezahlt. Wir rechnen nicht mit
der Pflegekasse ab.

Die Pflegekosten werden im Anschluss von Ihnen bei der Pflegeversicherung eingereicht.

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen jährlich Gelder für Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese Gelder können für den Aufenthalt bei uns eingesetzt werden. Sie bezahlen für Ihren Aufenthalt nur den Eigenanteil für Übernachtung und Verpflegung.
Natürlich können Sie auch zu uns kommen, wenn Sie keine Gelder für Verhinderungspflege beantragen wollen oder können. In diesem Fall müssen die Kosten komplett von Ihnen privat getragen werden.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in §39 geregelt. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“ (1)

Damit die Verhinderungspflegegelder ausgezahlt werden, gibt es bestimmte Voraussetzungen – sowohl für den pflegebedürftigen Versicherten als auch für die Pflegeperson.

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. 
  • Die Pflege muss seit mindestens 6 Monaten stattfinden (inkl. Pflegegeldauszahlungen), vorher ist aktuell keine Verhinderungspflege möglich.

Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung.

Ausstattung der Zimmer sowie Versorgungsstrukturen

Bei uns erhält jeder Gast ein Einzelzimmer mit Telefon, Fernseher und Safe. Je nach Gesundheitsbild stehen unterschiedliche Zimmerkategorien zur Verfügung.

Alle Zimmer verfügen über einen eigenen Balkon und sind mit einem Pflegebett (bis 150 kg Körpergewicht), einem Nachttisch, einem Schrank, einem Tisch und einem Stuhl oder Sessel ausgestattet. Ferner verfügen sie über ein Duschbad mit Badhocker, eine Rufanlage sowie einem Fernseher und einem Telefon.
Hilfsmittel wie Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl und ähnliches können bei Bedarf und nach Absprache zur Verfügung gestellt werden.

Möchten Sie eine Begleitperson mitbringen, so können Sie (je nach Verfügbarkeit) ein Doppelzimmer beziehen. 

Haben Sie einen Hund, den Sie nicht alleine lassen möchten, so können Sie ihn mitbringen. Wir haben (je nach Verfügbarkeit) spezielle Zimmer für Sie und Ihren Vierbeiner. Bitte sprechen Sie diese Wünsche unbedingt vor Aufnahme an, damit wir vorab die Verfügbarkeit prüfen und Ihnen das richtige Zimmer reservieren können. 

Die Reinigung der Zimmer erfolgt regelmäßig, so dass sich Sie sich nicht darum zu kümmern brauchen. Ebenso werden Handtücher zur Verfügung gestellt, die regelmäßig ausgetauscht werden. Sollte etwas zu reparieren sein, so kümmert sich unser Hausmeisterservice zuverlässig und zügig darum.

Das gesamte Haus ist darauf ausgerichtet, Menschen mit Unterstützungsbedarf aufzunehmen. Alle Räume können grundsätzlich über ebenerdige Zugänge und automatische Türen, sowie Aufzüge erreicht werden, so auch der Speisesaal. Unsere Gäste erhalten Frühstück, Mittagessen und Abendessen im Speisesaal. Genießen Sie die Vielfalt am Buffet – morgens und abends! Mittags wählen Sie aus zwei köstlichen Menüs.

Bei ärztliche begründeten Nahrungsmittelunverträglichkeiten informieren Sie uns bitte vorab für eine individuelle Verpflegung. 

Die gesamte Einrichtung des Sonnenhofes ist für unsere Gäste nutzbar (Bibliothek, Schwimmbad etc.). WLAN ist in öffentlichen Bereichen kostenlos verfügbar.

Waschmaschine und ein Trockner stehen 24 Stunden gegen Gebühr zur Verfügung. Tiefgaragenstellplätze im Haus stehen gegen Gebühr, Parkplätze im Freien stehen kostenlos zur Verfügung.

Pflegerische Unterstützung

Unsere Präsenzkräfte sind tagsüber anwesend und unterstützen mit pflegerischen Tätigkeiten.

Wird pflegerische Unterstützung benötigt, so muss dies im Vorfeld besprochen und angemeldet werden (Checkliste). Pflegerische Leistungen der Grundpflege erfolgen nach Bedarf und nach vorheriger Absprache (ohne zusätzl. Kosten). Behandlungspflege und ärztliche Konsultationen sind nach Absprache möglich (hier fallen zusätzli. Kosten an).
Ebenso muss eine medizinische Versorgung (wie beispielsweise Medikamentengabe) angemeldet werden. Die benötigten Medikamente samt Medikamentenplan werden von Ihnen mitgebracht.

Sonstige Angebote

Wir bieten im Haus eine fachgerechte Fußpflege an, welche individuell bei Bedarf angefragt werden kann. Die dadurch entstehenden Kosten müssen selbst getragen werden.

Es werden verschiedene Betreuungsangebote (teilweise kostenlos, teilweise mit Zusatzkosten) durchgeführt, an denen die Gäste teilnehmen können. Dies reicht von Bewegungsgruppen über gemeinsame Spaziergänge bis hin zu Bastelabenden oder Spielenachmittagen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Rezept für Physiotherapie, Massage, Psychologisches Gespräch, Ernährungsberatung etc. mitzubringen und in unserem Therapiezentrum einzulösen. Sollte dies der Wunsch sein, so muss es im Vorfeld mitgeteilt werden, um entsprechende Termine (sofern verfügbar) vorausplanen zu können.

In unserem Therapiezentrum bieten wir auch viele Anwendungen an, welche über ein Kassenrezept oder gegen entsprechende Gebühr nutzbar sind.

Auszeit zu zweit

Wie eingangs erwähnt, besteht die Möglichkeit, dass eine Person unseren Gast während des Aufenthaltes bei uns begleitet. Dies soll gerade für ältere Ehepaare eine Option sein, gemeinsam Urlaub zu machen. Bei der zu pflegenden Person können die Kosten über die Verhinderungspflege von der Pflegekasse erstattet werden. Lediglich die Kosten für den pflegenden Angehörigen, der mitkommt, müssen somit selbst getragen werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit für den pflegenden Angehörigen, bei uns eine Reha zu machen. Diese muss im Vorfeld über den Hausarzt beantragt und vom Kostenträger genehmigt werden. Liegt eine Bestätigung vor, so werden die Kosten für den pflegenden Angehörigen vom entsprechenden Kostenträger übernommen.

Da unser Haus über mehrere barrierefreie Doppelzimmer verfügt, können beide Personen gemeinsam untergebracht werden (je nach Verfügbarkeit). Ebenso besteht natürlich die Möglichkeit, den Aufenthalt in zwei getrennten Zimmern durchzuführen.

Grundsätzlich stehen natürlich auch dem Partner oder/und Pflegenden Angehörigen alle Anwendungsangebote zur Verfügung. Natürlich können auch weitere Anwendungen hinzugebucht oder es können wie oben beschrieben Rezepte mitgebracht werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

 

Weitere Informationen sowie Preise finden Sie in unserem Katalog ab Seite 10.

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an 07672 / 489-455.

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