Reha abgelehnt?
Legen Sie Widerspruch ein!
Einen abgelehnten Antrag können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Arzt, vielleicht finden sich noch weitere aussagekräftige Begründungen für die Notwendigkeit einer Reha. Gibt es noch weitere Unterlagen, die Ihnen helfen können? Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Diese sind darauf spezialisiert und wissen, wie Sie am besten zu Ihrer Reha kommen.
Das Widerspruchsschreiben sollte beinhalten:
- Name, Anschrift, Versicherungsnummer
- Aktenzeichen und Datum der Ablehnung
- Ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs
- Alle vorliegenden ärztlichen Befunde
- Eigenhändige Unterschrift
Sollten Sie, um die Frist zu wahren, das Widerspruchsschreiben vorerst ohne Begründung einreichen, dann machen Sie noch einen Vermerk dazu, dass die Begründung des Widerspruchs nachträglich erfolgt. Die Begründung muss dann ebenfalls mit einer Frist von 4 Wochen eingereicht werden.
Das Schreiben erfolgt auf dem Postweg, am besten per Einschreiben. Mit Bearbeitung des Widerspruchs prüft die Krankenkasse Ihr Anliegen erneut. Wie lange die Überprüfung dauert, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel können Sie mit 4-10 Wochen rechnen.
Oft hören wir, dass nur nach Aktenlage entschieden wurde. Verständlicherweise können Krankenkassenmitarbeiter nicht alle Krankheitsbilder kennen, jedoch hören wir oft, dass eine persönliche Vorstellung beim MDK Erstaunliches bewirkt hat. Versuchen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine entsprechende persönliche Vorstellung zu erreichen.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, klagen Sie besser nicht. Das kann ansonsten Jahre gehen. Stellen Sie einen neuen Antrag.