Vom Aufnahmegespräch bis zur Aufnahme

Terminierung des Aufenthaltes

AHB  AR Termine

Nach einem Krankenhausaufenthalt in eine Rehaklinik zur Rehabilitation nennt man Anschlussheilbehandlung oder -rehabilitation. In der Regel hat bereits der Sozialdienst des Krankenhauses, Ihre Rentenversicherung oder Krankenkasse mit uns Kontakt aufgenommen und bereits einen Aufnahmetermin mit uns vereinbart. Für eine AHB sollten Sie so schnell wie möglich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu uns kommen.

Sobald ein Termin mit uns vereinbart wurde, bekommen Sie von uns ein Einladungsschreiben an Ihre Heimatadresse zugesandt. Zur Bestätigung des Termins sollten Sie das Anmeldeformular so schnell wie möglich an uns zurücksenden.

Termin für Reha

In der Regel erhalten wir zur gleichen Zeit eine Information Ihrer Rentenversicherung (RV) oder Ihrer Krankenkasse, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde. Wir machen Ihnen dann einen schriftlichen Vorschlag zu einem Aufnahmetermin. Ihr Antwortschreiben sollten Sie dann als Bestätigung des Termins umgehend zurückschicken.

Grundsätzlich haben Sie nach Erhalt des Bescheides durch die RV und die KK 6 Monate Zeit die Rehabilitation anzutreten. In manchen Fällen werden Vorgaben darüber gemacht, innerhalb welcher Zeit Sie die Reha anzutreten haben, an die wir uns halten müssen.

Termin verschieben

Es kommt immer mal wieder vor, dass Sie Ihren Aufnahmetermin nicht einhalten können. In diesen Fällen sollten Sie uns schnellstens telefonisch informieren, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können. Außerdem können wir dann das Zimmer auch gleich an jemanden vergeben, der dringend auf eine Aufnahme wartet.

Verschiebung von AHB Terminen:

Der Termin, den wir Ihnen hier mitgeteilt haben ist mit den Kostenträgern so abgesprochen und der frühestmögliche Termin. Die Möglichkeit diesen zu ändern ist begrenzt. Eine AHB soll grundsätzlich so schnell wie möglich nach dem Krankenhausaufenthalt starten. Aus diesem Grund sind Verschiebungen nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie länger verschieben müssen, kann es sein, dass Ihr AHB-Anspruch verfällt und Sie einen neuen Antrag bzw. eine alternative Maßnahme beantragen müssen.

Verschiebung von Reha-Terminen:

Eine medizinische Rehabilitation, welche bewilligt wurde, hat in der Regel eine Gültigkeit von 6 Monaten. Sollten Sie einen Termin, den wir mit Ihnen vereinbart haben nicht innerhalb von 6 Monaten antreten können, sollten Sie eine Verlängerung der Gültigkeit des Antrags erwirken und Ihre Gründe mitteilen. Erst wenn dieser genehmigt wurde, können wir Ihnen einen neuen Termin innerhalb der Frist mitteilen.

Ausnahmen:

Die 6 Monate Frist gilt nicht, wenn Ihnen der Kostenträger andere Vorgaben dazu macht. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie längere Ausfallzeiten durch Krankheit haben. Eine Ausnahmegenehmigung durch die Kostenträger vorausgesetzt, können wir über diese Vorgaben hinaus verschieben.

Anreisezeit

An Ihrem Aufnahmetag sollte Ihre Aufnahmeuntersuchung stattfinden. Damit das klappt ist es wichtig, dass Sie bis 11:00 Uhr bei uns in der Klinik sind. Außerdem bekommen Sie am ersten Tag weitere wichtige Informationen rund um ihren Aufenthalt.

Dokumente – Medikamente

Mit unserem Anschreiben haben wir Ihnen einen medizinischen Fragebogen zugesandt. Bestenfalls haben Sie diesen bereits ausgefüllt und uns per Post zugesendet. Falls nicht, vergessen Sie nicht, den medizinischen Fragebogen mitzubringen.

Denken Sie auch an die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Wir selbst benötigen diese zwar nicht, aber sollten Sie während des Aufenthaltes zu einem anderen Arzt müssen (Zahnarzt ist hier ein häufiges Beispiel), dann benötigen Sie die Chipkarte. Vergessen Sie auch nicht Ihren Personalausweis und falls vorhanden Ihren Röntgenausweis oder Marcumarausweis.

Arztbriefe und Befunde, die Auskunft über Ihre Erkrankung geben, bringen Sie bitte mit, damit sich Ihr Arzt in der Klinik einen besseren Überblick über Ihre Erkrankung verschaffen kann.

Während Ihrer Zeit bei uns in der Rehabilitationsklinik ist es unser Ziel, sicherzustellen, dass alle notwendigen Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer spezifischen orthopädischen Erkrankung durchgeführt werden. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Bitte beachten Sie, dass wir nur für die Medikamente zuständig sind, die direkt mit Ihrer orthopädischen Behandlung hier in der Rehaklinik zusammenhängen.

Medikamente, die nicht im direkten Zusammenhang mit Ihrer aktuellen Erkrankung stehen, müssen weiterhin von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet werden

Zum Beispiel: Wenn Sie aufgrund einer Hüftoperation zur Rehabilitation hier sind, werden wir Ihnen Medikamente gegen Thrombose und Schmerzen geben. Medikamente für andere Erkrankungen wie Bluthochdruck, Rheuma, Diabetes oder Asthma müssen jedoch von Ihrem Hausarzt für die Dauer Ihres Aufenthaltes hier verordnet werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, entsprechende Medikamente für Ihren Aufenthalt direkt mitzubringen. Sie können bei Bedarf Ihren Hausarzt darüber informieren, dass die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in den Verordnungsforen 4 und 8 darauf hingewiesen hat, dass die pauschalen Vergütungssätze der Rehabilitationskliniken lediglich die Medikamente abdecken, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme stehen.

Wenn Ihr Arzt weitere Fragen hat, kann er sich gerne an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Wir stehen Ihnen natürlich auch jederzeit zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu klären.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Kofferpacken

Da Sie ca. 3 Wochen bei uns sein werden, können Sie Ihren Koffer packen als wenn Sie in den Urlaub fahren.

Aktive Anwendungen wie z. B. Ergometertraining, Gymnastik, Nordic-Walking, Gerätetraining erfordern Sportbekleidung inkl. Turnschuhen und auch an festes Schuhwerk. Denn wir wollen Ihre Leistungsfähigkeit bei Ihrem Aufenthalt bei uns steigern. Die Anwendungen stimmen wir selbstverständlich auf Ihr persönliches Können ab.

Ein zusätzliches Badehandtuch, einen Wecker und einen Haartrockner bringen viele Ihrer Mitpatienten mit. Gerne erinnern wir hier daran Toilettenartikel wie Seife, Duschgel usw. nicht zu vergessen.

Denken Sie bitte auch an Badebekleidung, denn sofern Ihr Arzt nichts dagegen hat, können Sie hier auch an Wassergymnastik teilnehmen oder einfach schwimmen gehen.

Heimfahrten und Beurlaubungen

Familienheimfahrten werden während des Aufenthaltes nicht gestattet. Eine Beurlaubung während des Aufenthaltes kann gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen nur in zwingenden Fällen erfolgen und unterliegt einer Genehmigungspflicht durch den ärztlichen Leiter. Sie dürfen natürlich außerhalb Ihrer Anwendungen Spaziergänge oder Ausflüge in die Umgebung machen. Allerdings gilt in jedem Fall: Sie müssen spätestens abends um 21 Uhr wieder in der Klinik sein. Sie dürfen nicht über Nacht von der Klinik fortbleiben.

Parken

Die Klinik verfügt über Tiefgaragenparkplätze. Hierfür erheben wir eine tägliche Gebühr von 3,- € /Tag. Vorreservierungen sind nicht möglich!

Im Ort gibt es verschiedene Parkmöglichkeiten. Hier erhalten Sie Informationen an der Rezeption.

Für alle Fragen vor der Aufnahme erreichen Sie uns täglich von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter folgender Telefonnummer: 07672 – 489 0

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